AGB, Raum Köln, Düsseldorf, Leverkusen, Langenfeld, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Neuss, Oberhausen, Mülheim, Essen, Bergisch Gladbach, Remscheid, Hilden, Mettmann, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Bochum, Bonn, Hagen, Aachen, Gelsenkirchen, NRW, Nordrhein-Westfalen

AGB

Raum Köln, Düsseldorf, Leverkusen, Langenfeld, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Neuss, Oberhausen, Mülheim, Essen, Bergisch Gladbach, Remscheid, Hilden, Mettmann, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Bochum, Bonn, Hagen, Aachen, Gelsenkirchen, NRW, Nordrhein-Westfalen

Vocal-Booth.de Tonstudio

AGB


1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Tonstudio Vocal-Booth (nachfolgend Vocal-Booth genannt) und gelten für alle an Vocal-Booth erteilten Aufträge. Die AGB gelten bei der Geschäftsaufnahme mit Vocal-Booth, d.h. mit der Erteilung von Aufträgen, als anerkannt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Haftung
2.1. Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers.
2.2. Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn Vocal-Booth grobe Fehler gegenüber branchenüblichen Normen, Forderungen nachweisbar sind.
2.3. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Gewissen und Wissen, jedoch ohne Gewähr. Vocal-Booth haftet nicht für Verzögerungen / Produktionsausfälle, die durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte) entstehen.
2.4. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn entstanden sind. Für Instrumente, Garderoben, Gegenstände des Kunden übernehmen wir keine Haftung.

3. Beanstandungen
3.1. Vocal-Booth sichert dem Auftraggeber ein technisch und künstlerisch einwandfreies Ergebnis zu. Dem Auftraggeber steht frei, sich über die Produktionsqualität von Vocal-Booth, z.B. durch Probehören von Referenz-Aufnahmen, zu informieren. Weiterhin steht dem Auftraggeber frei, die gesamte Produktion bis zur Fertigstellung zu begleiten. In diesem Fall gilt die Produktion bei Fertigstellung als abgenommen. Ist der Auftraggeber nicht anwesend, so gelten künstlerische und tontechnische Entscheidungen als bindend, im Rahmen der vom Auftraggeber bekannten Produktionsqualität von Vocal-Booth.
3.2. Bei Berechtigten Mängel-Gründen besitzt der Kunde zunächst ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, Vocal-Booth die Möglichkeit zumindestens zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine genaue Anweisung über Art und Weise der zu erbringenden Leistung im Auftrag zu vermerken. Insbesondere gilt dies für Stil und Anmutung von Gesang und Musik, aber auch für die bestimmte gewünschte Bearbeitung von Tonspuren oder Toneffekten. Ansonsten gelten produktionstechnische Entscheidungen von Vocal-Booth als bindend. Werden nach Produktionsbeginn Änderungen gewünscht, so werden diese u.U. separat von Vocal-Booth berechnet.

4. Urheber und Leistungsschutzrechte
4.1. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber. Vocal-Booth ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstoßt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. GEMA Rechte sind nicht übertragbar.
4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Leistungsschutzrechte bei Vocal-Booth, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.

5. Zahlungs- und Lieferbedingungen
5.1. Die Angebote von Vocal-Booth sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist der im individuellen Angebot genannte Preis.
5.2. Vocal-Booth verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störungen der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen sowie Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Vocal-Booth wird in solchen Fällen eine angemessen Erfüllungsfrist gewährt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegenüber Vocal-Booth ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.3. Von Vocal-Booth gestellte Rechnungen sind ohne Abzug inkl. der z.Z. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, auch wenn die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen nicht zugeführt werden. Werden innerhalb einer Frist von einer Woche ab Rechnungsstellung keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben, gelten Umfang und Höhe der Abrechnung als anerkannt.
5.4. Verzug: Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Vocal-Booth sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.5. Vocal-Booth verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.6. Alle Haftungs-, Gewährleisungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

6. Stornierungsbedingungen
Im Falle des Rücktritts des Kunden, der die Leistungen von Vocal-Booth über eine kooperierenden Erlebnisanbieter gebucht hat, gelten folgende Stornobedingungen:
6.1. Rücktritt von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung
Der Teilnehmer kann bis Beginn des Erlebnisses jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zuvermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter.
Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 40%, mindestens jedoch 25 Euro,
vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 50%
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 60%
vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 70%
ab dem Tag (des Beginns): 80%.
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %
6.2. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort von Vocal-Booth.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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